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Zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2021

Möchtest du auf deinem privaten Grundstück einen Baum fällen oder Äste entfernen? Hier solltest du aufpassen. Bäume sind ein sehr wichtiger Bestandteil in unserem Leben, das gilt nicht nur für uns Menschen, sondern auch für die Tiere oder andere Pflanzen. Bäume produzieren Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung und stellen einen wichtigen Lebensraum und Nahrungsquelle dar.

Da Bäume so wichtig sind, kann das Fällen dieser das Landschaftsbild prägenden Bäume auch nicht immer erlaubt sein, auch wenn sie sich auf dem eigenen Grundstück befinden. Wie diese lebensnotwendigen Bäume in manchen Gemeinden geschützt werden, erfährst du in diesem Artikel genauer.




Das Wichtigste in Kürze

  • Die Baumschutzverordnung dient dazu, den Altbaumbestand zu erhalten und den Menschen, wie auch den Tieren und Pflanzen einen schönen Ort zum Wohlfühlen zu schaffen.
  • Diese Verordnung verbietet es, geschützte Bäume zu schädigen oder zu fällen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Baum auf einem privatem Grundstück oder auf öffentlichen Flächen handelt.
  • Bei Missachtung der Baumschutzverordnung, also beispielsweise Entfernen eines Baumes ohne jeglicher Genehmigung, können sehr hohe Geldbußen an den Schädiger erlassen werden.

Hintergründe: Was du über die Baumschutzverordnung wissen solltest

Die Baumschutzverordnung erscheint für Viele als ein kompliziertes Thema, da es keine feste Regelungen gibt. In diesem Abschnitt erklären wir dir ausführlich und verständlich, worum es sich bei dieser Verordnung eigentlich genau handelt.

Was versteht man unter der Baumschutzverordnung?

Die Baumschutzverordnung dient vor allem dafür, den Altbaumbestand zu erhalten. Es verbietet also, die durch die Baumschutzverordnung geschützten Bäume zu schädigen oder zu fällen. Es kann sowohl auf privaten, als auch auf öffentlichen Flächen gelten. Hier kommt es auf die Stadt oder Gemeinde an, da diese Verordnung von ihnen erlassen werden kann. (1)

Mit dieser Verordnung möchte man ebenfalls die Schönheit des Ortes erhalten und das Wohlergehen aller erhalten. Dies gilt sowohl für die Menschen, als auch für die Tiere, vor allem für Vögel, welche die Bäume als eine wertvolle Nahrungsquelle und Lebensraum ansehen. (1)

Mittlerweile gibt es immer weniger Kommunen/ Gemeinden, die eine Baumschutzverordnung erlassen, da Grundstücksbesitzer sich oft gegen diese Verordnungen stellen und nach ihren eigenen Kriterien und nach eigenem Umweltbewusstsein auf ihrem privatem Grundstück handeln wollen.

Mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) werden jedoch auch ganze Baumbestände, Hecken etc. in verschiedenen Gebieten unter Schutz gestellt. (1)

Wer ist zuständig für den Schutz von Bäumen?

Zuständig für den Schutz von Bäumen können verschiedene Gruppen sein. Einerseits können es die privaten Eigentümer sein, andererseits aber auch die Städte und Gemeinden (bei kommunalen Straßen).

Wenn keine Baumschutzsatzung für Innenbereiche in den jeweiligen Kommunen vorliegt, so obliegt der die Entscheidung den privaten Eigentümern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, beispielsweise bei Naturdenkmalen. (2)

Grundstücksbesitzer stellen sich oft gegen die Baumschutzverordnung, weshalb viele Gemeinden keine Extra-Regelungen bezüglich des Baumschutzes erlassen wollen.

Es können aber auch Andere für den Schutz der Bäume zuständig sein. Hierzu zählen beispielsweise Straßenbauämter bei verschiedenen Straßenarten, Forstverwaltungen oder die untere Naturschutzbehörde. (2)

Welche Bäume sind nach der Baumschutzverordnung geschützt?

Der Schutz der Bäume nach der Baumschutzverordnung ist allgemein vom Stammumfang des jeweiligen Baumes abhängig. In der Regel beträgt dieser meist über 50cm und ist somit auch schon älter (etwa über 20 Jahre). Es kommt aber auch oft auf die Art des Baumes an. Grundsätzlich dürfen Bäume nicht während der Brutzeit zum Schutz der Jungtiere gefällt werden, also ab etwa April bis Juli. (3)

Welche Regeln gelten bei Baumaßnahmen?

Generell gilt, dass geschützte Bäume beim Baugenehmigungsverfahren gekennzeichnet werden müssen und diese anschließend bei Baumaßnahmen gesichert werden müssen. Bei Missachtung dieser Regelungen und Schädigung der geschützten Bäume muss der Schaden bezahlt werden und zusätzlich wird ein Bußgeld erlassen.

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Gerade auf privaten Grundstücken fragt man sich, wann ein Baum vom Eigentümer gefällt werden darf und wann nicht, vor Allem wenn der Baum etwas älter ist oder die Äste andere Passanten gefährden könnten. Im eigenen Garten können einige Bäume ziemlich unvorteilhaft sein, wenn man beispielsweise mehr Platz für eine neue Hundehütte oder Kaninchenstall benötigt.

Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, Für die Sicherheit der Passanten zu sorgen. Dieser Grund wird jedoch oft als Ausrede für die Entfernung eines Baumes missbraucht und da der Eigentümer für Schäden haftet, sollte hier vor der Entfernung des Baumes ein Experte herangezogen werden. (2, 3)

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Will man einen Baum entfernen, so gilt Vorsicht: Ab einem bestimmten Stammumfang und Höhe unterliegt der Baum in einigen Gemeinden einem besonderem Schutz. Hier sollte die Baumschutzverordnung der Gemeinde beachtet werden. (Bildquelle: Unsplash / Matt Artz)

Die sogenannten Baumkontrollen durch Experten schaffen somit Sicherheit vor der Fällung des Baumes, da sonst Probleme für die Eigentümer entstehen können. Empfiehlt Dieser dann die Fällung des Baumes, so sollte beachtet werden, dass ab einem bestimmten Stammumfang eine Baumfällgenehmigung benötigt wird.

Es ist von Region zu Region unterschiedlich, ab wann diese Genehmigung benötigt wird, da die Baumschutzverordnung nicht national geregelt wird. Meistens gilt jedoch, dass ab einem Stammdurchmesser von 80cm und einer Höhe von mindestens einem Meter, der Baum geschützt ist. (3, 4)

Wie verläuft ein Genehmigungsverfahren für das Fällen von Bäumen?

Hat der Baumexperte den Baum nach Standsicherheit und Qualität der Äste überprüft und ist zu dem Entschluss gekommen, dass der Baum gefällt werden sollte, so benötigt man ab einem bestimmten Durchmesser (meist ca. 80cm) des Stammes eine Fällgenehmigung. Dieser Antrag auf Genehmigung wird schriftlich an die untere Naturschutzbehörde gestellt. (4, 5)

Eine Genehmigung erhält man von der unteren Naturschutzbehörde.

Eine Genehmigung kostet normalerweise zwischen 25 und 85 €, hier kommt es ebenfalls auf die Gemeinde an. Anschließend muss auf die Erteilung der Genehmigung der Behörde gewartet werden.

Die Entscheidung der Behörde nach einer Genehmigung ist eine Einzelfallentscheidung, es kommt nämlich oft auch auf die persönlichen Gründe des Eigentümers an. (4, 5)

Wurde diese Genehmigung erteilt, muss die Baumart überprüft werden. Verschiedene Baumarten haben nämlich immer unterschiedliche Fallarten, dies sollte also unbedingt im Voraus überprüft werden um ein Unglück zu vermeiden.

Vor dem Baumfällen sollte ebenfalls überprüft werden, ob Komplikationen auftreten könnten. Beispielsweise könnte der Baum schief stehen oder er ist zu hoch. So sollte geschaut werden, ob der Garten ausreichend Platz für den Fall des Baumes bietet, damit später keine Schäden am eigenen Grundstück entstehen. (4, 5)

Wann müssen Ersatzpflanzungen durchgeführt werden?

Generell gilt, dass eine Ersatzpflanzung nach dem Entfernen des Baumes Pflicht, und somit auch unumgänglich ist. Ausnahmen kann es geben, diese werden aber schon im Baumfällantrag geprüft. Diese Verpflichtung kann oft aber auch durch einen Geldbetrag umgangen werden.

Man sollte sich bereits im Vorwege Gedanken über den Standort der Ersatzpflanzung im Garten machen und bereits in der Antragsstellung vorschlagen. Auch kann man meistens die Baumart bestimmen, hierzu gibt es aber eine Liste über alle möglichen bzw. zulässigen Baumarten, die normalerweise auf heimische Arten beschränkt sind.

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Wurde ein Baum mit Genehmigung gefällt, so gilt im Normalfall die Regel, dass dafür ein anderer Baum eingepflanzt werden muss. Hierzu gibt es ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Es darf nicht einfach irgendein Baum eingepflanzt werden. (Bildquelle: Unsplash / Jan Huber)

Anschließend bestimmt die Behörde, welchen Stammdurchmesser der zu pflanzende Baum haben soll, dieser sollte auch nicht unterschritten werden, da sonst eine Nachpflanzung oder Nachzahlung verlangt wird.

Was geschieht bei Missachtung der Baumschutzverordnung?

Oft wird gefragt, was eigentlich auf einen Grundstücksbesitzer zukommt, wenn dieser ohne jegliche Genehmigung einen Baum auf seinem eigenen Grundstück fällt. Bei Ordnungswidrigkeiten können sehr hohe Geldbußen erteilt werden. Die Höhe der Geldstrafe kommt auf das jeweilige Bundesland an. Hier hast du einen groben Überblick über die Geldbußen bei einer illegalen Fällung. (6)
Bundesland Geldbuße
Brandenburg, Sachsen-Anhalt Bis zu 15.000€
Bayern, Niedersachsen, Hamburg Bis zu 50.000€
Mecklenburg-Vorpommern Bis zu 100.000€

Wie du siehst, kann die Geldstrafe für eine illegale Fällung eines Baumes sehr hoch ausfallen, aus diesem Grund sollte man die Kosten für einen Antrag auf Genehmigung (25-85 €) eher in Betracht ziehen.

Fazit

Wie du siehst, ist es nicht ganz so einfach, einen Baum einfach so zu entfernen, egal ob es sich auf dem eigenen Grundstück befindet oder außerhalb. Viele Gemeinden wollen nämlich ihre Bäume schützen, welche das Landschaftsbild prägen und eine lebensnotwendige Quelle, sowohl für uns Menschen, als auch für die Tiere darstellen. Aus diesem Grund existiert auch die Baumschutzverordnung.

Es trägt also sehr viele Hürden mit sich. Vor dem Fällen eines Baumes sollte man also lieber einen Baumexperten nach Rat fragen. Dank der Meinung des Experten bist du auf der sicheren Seite und kannst dann eine Genehmigung beantragen, du sparst nämlich mehrere tausend Euro wenn du die Verordnung nicht einfach Missachtest und ohne Genehmigung einen Baum fällst.

Bildquelle: Unsplash / Jan Huber

Einzelnachweise (6)

1. Nabu.de: Baumschutzverordnung: Entfernung und Beschädigung geschützter Bäume verhindern. Reinhold Kaub
Quelle

2. landkreis-oder-spree.de: Baumschutz.
Quelle

3. gartenjournal.net: Bäume fällen auf Privatgrundstück – Das ist zu beachten. Paula Jansen
Quelle

4. heimwerker.de: Baum fällen: Eine Anleitung von der Genehmigung bis hin zu den Kosten.
Quelle

5. hausgarten.net: Baumfällgenehmigung: Wann ist ein Antrag nötig?
Quelle

6. bussgeld-info.de: Bußgeldkatalog “Baum fällen” – Welches Bußgeld droht? Bußgeldkatalog 2021
Quelle

Warum kannst du mir vertrauen?

Baumschutzverordnung: Entfernung und Beschädigung geschützter Bäume verhindern
Nabu.de: Baumschutzverordnung: Entfernung und Beschädigung geschützter Bäume verhindern. Reinhold Kaub
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Baumschutz
landkreis-oder-spree.de: Baumschutz.
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Bäume fällen auf Privatgrundstück – Das ist zu beachten
gartenjournal.net: Bäume fällen auf Privatgrundstück – Das ist zu beachten. Paula Jansen
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Baum fällen: Eine Anleitung von der Genehmigung bis hin zu den Kosten
heimwerker.de: Baum fällen: Eine Anleitung von der Genehmigung bis hin zu den Kosten.
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Baumfällgenehmigung: Wann ist ein Antrag nötig?
hausgarten.net: Baumfällgenehmigung: Wann ist ein Antrag nötig?
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Bußgeldkatalog “Baum fällen” – Welches Bußgeld droht?
bussgeld-info.de: Bußgeldkatalog “Baum fällen” – Welches Bußgeld droht? Bußgeldkatalog 2021
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